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Heilpädagogisches Reiten (HPR)
WAS ist HPR?
- Zählt zum Oberbegriff "Therapeutisches Reiten" und stellt eine besondere Form der heilpädagogischen Förderung mit Hilfe eines Pferdes dar
- Ganzheitliche individuelle Förderung mit Hilfe des Pferdes steht im Mittelpunkt, wobei das gesamte Umfeld mit einbezogen wird
- Pferd wird als Mittler im (gestörten) Kontakt zur Außenwelt eingesetzt, da es eine hohe Motivation bietet, sich mit ihm auseinander zu setzen
- HPR findet in einer Dreiecksbeziehung zwischen Klient-Pferd-Reitpädagogin statt
- Ziel im HPR ist immer die Verbesserung der Mensch-Mensch-Beziehung durch den positiven Beziehungsaufbau zum Pferd
- Alle am Prozess Beteiligten (Eltern, ErzieherInnen usw.) werden in die Arbeit einbezogen
FÜR WEN ist HPR?
- Menschen mit geistigen und leichten körperlichen Behinderungen
- Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten deren Ursachen im sozial-emotionalen Bereich liegen (z.B. Bindungsstörungen), mit den einhergehenden Defiziten in der Wahrnehmung und den gestörten Beziehungen zur Umwelt einschließlich Autismus
- Kinder mit ADS+H, ADS-H
- Kinder mit Entwicklungretardierungen
- Kinder / Erwachsene mit neurologischen Erkrankungen
Finanzierung
Therapeutisches Reiten wird von verschiedenen Kostenträgern finanziert:
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach § 138 SGB V die Finanzierung nicht (mehr)
- Die privaten Kassen übernehmen z.T. die Kosten, nachdem der Arzt ein Rezept ausgestellt hat
Speziell für Heilpädagogisches Reiten kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt gestellt werden:
- Bis zur Einschulung erfolgt die Beantragung der Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG beim Sozialamt
- Ab Einschulung können beim zuständigen Jugendamt gemäß § 35a KJHG die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Erziehung beantragt werden
- Auch Mischfinanzierungen (Zuzahlungen durch die Eltern) sind möglich
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